Home > Die Einnahmen > Ausbildungsbeiträge

Ausbildungsbeiträge

Lena hat die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturitätsschule bestanden. Sie wird während einem Jahr zur Schule gehen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Bis jetzt kam sie mit dem Lehrlingslohn und der finanziellen Unterstützung ihrer Eltern gut zurecht. Da der Lehrlingslohn wegfällt, möchte Lena wissen, ob sie Anspruch auf Stipendien hat.

Sind die Eltern nicht in der Lage, ihr Kind während der Ausbildung oder während des Studiums finanziell zu unterstützen, so können Kantone und private Stiftungen Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien oder Ausbildungsdarlehen gewähren.

Ausführliche Informationen erhältst du unter:

Stipendien und Darlehen

Unterstützung bei der Ausbildungsfinanzierung

Berufsberatung

Ausbildungsbeiträge Bildungs- und Kulturdirektion

Beratungsstelle der Berner Hochschulen

EDUCA SWISS finanziert deine Aus- oder Weiter­bildung.

Der Unterschied zwischen Stipendium und Ausbildungsdarlehen

Sowohl Stipendien wie auch Ausbildungsdarlehen werden gewährt, damit Studierende in bescheidenen finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren.

Wer die Ausbildung erfolgreich abschliesst, muss die erhaltenen Stipendien nicht zurück bezahlen.

Wer die Ausbildung abbricht oder nicht erfolgreich abschliesst, muss die erhaltenen Stipendien zurück bezahlen.

Ausbildungsdarlehen müssen in jedem Fall zurück bezahlt werden. In der Regel beginnt die Rückzahlungspflicht nach Abschluss (oder Abbruch) der Ausbildung.

Wer erhält Ausbildungsbeiträge vom Kanton?

Für kantonale Stipendien ist im Kanton Bern die Erziehungsdirektion des Kantons zuständig. Um einen finanziellen Beitrag an die Ausbildung zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein:

Die Ausbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Der Besuch von berufsvorbereitendem Schuljahr, Berufsmaturitätsschule oder Gymnasium berechtigt ebenfalls zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen. In der Regel werden nur Beiträge für Erstausbildungen gewährt.

Für Weiterbildungen, Nachdiplomstudien, zweites Hochschulstudium etc. erhält man keine Ausbildungsbeiträge.

Die wirtschaftliche Situation von dir und deinen Eltern ist massgebend. Nur wenn die Eltern in sehr bescheidenen Verhältnissen leben und nicht in der Lage sind, dich finanziell zu unterstützen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge.

Wohnst du im Kanton Bern, kannst du prüfen, ob du Anspruch auf Ausbildungsbeiträge hast.

Wo beantrage ich Ausbildungsbeiträge?

Bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern erhältst du Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen. Dort kann auch ein Gesuchsformular online ausgefüllt werden.

Das Gesuch muss jeweils bis am 30. Juni (für Ausbildungsjahre, die zwischen Januar und Juni beginnen), resp. bis am 31. Dezember (für Ausbildungsjahre, die zwischen Juli und Dezember beginnen) eingereicht werden.

Ausbildungsbeiträge von privaten Stiftungen

In der Schweiz vergeben verschiedene private Stiftungen ebenfalls Stipendien oder Förderbeiträge. Die Stipendienvergabe ist in der Regel stärker eingeschränkt als bei den kantonalen Stipendien. So kann es sein, dass eine Stiftung ausschliesslich an Studierende einer bestimmten Berufsgruppe oder an Studierende einer bestimmten Wohngemeinde Stipendien auszahlt.

Die Suche nach einer passenden Stiftung ist aufwändig und viele Homepages, die eine Stipendiensuche anbieten, sind kostenpflichtig. Du kannst selber im Internet nach geeigneten Stiftungen suchen und telefonisch oder per Mail abklären, ob ein Stipendium für dich in Frage kommen würde und sich eine schriftliche Bewerbung lohnt. Viele Stiftungen führen heute auch Internetseiten. Dort erfährst du, welche Angaben und Unterlagen die Stiftung benötigt, damit sie dein Gesuch bearbeiten kann.

Stiftungsverzeichnisse findest du bei Stiftung Schweiz  und SwissFoundations.