Familienzulagen
Lenas Mutter erhält für Lena und den jüngeren Bruder Zulagen zu ihrem Einkommen. Lena möchte genau wissen, was es mit diesen Familienzulagen auf sich hat.
Familienzulagen sind finanzielle Beiträge an die Eltern von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung. Sie dienen der finanziellen Entlastung der Eltern, solange diese für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Es handelt sich um Zulagen zum Erwerbseinkommen. Die Familienzulagen sind gesetzlich geregelt. Sie werden durch die Arbeitgeber ausbezahlt.
Verschiedene Arbeitgeber gewähren zusätzlich freiwillige Familienzulagen. Auf diese wird hier nicht eingegangen.
Wie hoch ist die Kinderzulage und wie lange wird sie bezahlt?
Die gesetzlich vorgeschriebene Kinderzulage beträgt mindestens Fr. 200.00 pro Monat.
Im Kanton Bern erhalten die Eltern für jedes Kind monatlich Fr. 230.00.
Die Kinderzulage wird ab Geburt bis zum 16. Altersjahr bezahlt. In Ausnahmefällen kann eine Kinderzulage bis zum 20. Altersjahr bezahlt werden.
Nach der Geburt eines Kindes muss die Kinderzulage bei der Ausgleichskasse der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers beantragt werden.
Wie hoch ist die Ausbildungszulage und wie lange wird sie bezahlt?
Die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungszulage beträgt mindestens Fr. 250.00 pro Monat.
Im Kanton Bern erhalten die Eltern pro Kind in Ausbildung Fr. 290.00 im Monat.
Die Ausbildungszulage wird bezahlt, wenn sich ein Kind nach dem 16. Altersjahr in einer anerkannten Ausbildung oder im Studium befindet. Die Ausbildungszulage wird bis längstens zum 25. Altersjahr ausbezahlt.
Nach dem 16. Geburtstag des Kindes muss bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin die Ausbildungszulage beantragt werden. Dem Gesuch muss eine Bestätigung der Ausbildungsstätte beiliegen. Die Ausgleichskasse überprüft regelmässig den Anspruch auf die Ausbildungszulage.
Absolviert das Kind nach der obligatorischen Schulzeit oder während der Ausbildung ein Zwischenjahr (z.B. Sprachaufenthalt im Ausland, längere Reise, etc.), so wird in dieser Zeit die Ausbildungszulage nicht bezahlt.
Für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, deren jährliches Erwerbseinkommen höher ist als Fr. 28'080.00, besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulagen.
Wer hat Anspruch auf diese Familienzulagen?
Die gesetzlichen Familienzulagen sind Beiträge an Eltern, die für Kinder sorgen. Die Familienzulagen erhalten Eltern, die erwerbstätig sind und ein festgelegtes Mindesteinkommen erzielen.
Eltern, die selbständig erwerbend oder in der Landwirtschaft tätig sind, erhalten ebenfalls Familienzulagen. Für sie gelten spezielle Regelungen.
Auch wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, können in Ausnahmefällen die Zulagen für eine befristete Zeit bezahlt werden (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Militär).
Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, hat unter bestimmten Umständen ebenfalls Anspruch auf die gesetzlichen Familienzulagen.
Für Kinder, die im Ausland leben, gelten spezielle Regelungen.
Die Familienzulagen müssen bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden, sie werden nicht automatisch bezahlt.
Weitere Informationen findest du auf dem Merkblatt zu Familienzulagen
Wem werden die Familienzulagen ausbezahlt?
Um Familienzulagen zu erhalten, müssen die Eltern nicht verheiratet sein. Nebst den leiblichen Eltern (resp. Adoptiveltern) haben auch Stiefeltern die Möglichkeit, die Zulagen zu erhalten.
Die Familienzulagen werden jedoch pro Kind nur einmal bezahlt. Im Gesetz ist deshalb genau geregelt, wem die Familienzulagen ausbezahlt werden. Jede Änderung bei der Auszahlung muss beantragt werden.
In Ausnahmesituationen ist es möglich, dass die Ausbildungszulagen direkt den jungen Erwachsenen ausbezahlt werden (z.B. wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst und diese auch finanziell nicht für dich aufkommen). Weitere Informationen erteilt die Ausgleichskasse.
Weitere Informationen erhältst du bei der AHV/IV und der Ausgleichskasse des Kantons Bern.