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Lohn

Lena hat die Ausbildung angefangen und erhält erstmals eine Lohnabrechnung. Sie versteht nicht genau, was auf der Lohnabrechnung steht. Da ist von brutto und netto die Rede und auch von Zulagen und Abzügen. Für was werden eigentlich die Abzüge gemacht? Und wann erhält man Zulagen auf dem Erwerbseinkommen? Die Mutter erklärt Lena anhand ihrer Lohnabrechnung die verschiedenen Begriffe.

Eine Lohnabrechnung zu verstehen, ist nicht immer ganz einfach. An einem Beispiel werden die wichtigsten Begriffe sowie die Bedeutung der Zulagen und Abzüge erklärt. Ausführliche Informationen zu den Sozialversicherungen findest du unter dem Kapitel Sozialversicherungen.

Was versteht man unter Brutto- und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist das eigentliche Gehalt. Es enthält weder Zulagen, noch wurden Abzüge für die Sozialversicherungen gemacht. Nachdem sämtliche Zulagen und Abzüge berücksichtigt wurden, spricht man vom Nettolohn. Dies ist der bereinigte Lohn, der für die geleistete Arbeit ausbezahlt wird.

Die Mutter von Lena erhält einen Grundlohn von Fr. 4’000.00 im Monat. Die geleistete Arbeit am Abend und am Wochenende wird höher entschädigt. Lenas Mutter erhält für die Arbeit am Abend und an den Wochenenden zusätzlich Fr. 5.00 pro Stunde. Im Juli hat sie insgesamt 30 Stunden abends und am Wochenende gearbeitet und erhält dafür Fr. 150.00. Der Bruttolohn beträgt im Juli also insgesamt Fr. 4’150.00.

Die Mutter erhält zudem verschiedene Zulagen und es werden Abzüge gemacht. Der Nettolohn beträgt schliesslich Fr. 4'030.60.

Die Spesen

Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Lohn Spesen. Mit den Spesen werden Auslagen entschädigt, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit anfallen (z.B. Fahrspesen, Entschädigung für die Reinigung von Berufskleidern, etc.). Spesen werden in der Regel nur ausbezahlt, wenn dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin die zusätzlichen Kosten effektiv entstehen.

Die Mutter von Lena kann unter der Woche in der Kantine essen. Diese ist am Wochenende geschlossen. Sie erhält deshalb eine Mahlzeitenentschädigung von Fr. 5.00 pro Tag, wenn sie am Wochenende arbeitet.

Die Zulagen

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können ihren Angestellten  Zulagen gewähren (z.B. einen Beitrag an die Krankenkasse, eine Betreuungszulage für Kinder, etc). Einige Zulagen sind gesetzlich verankert, wie zum Beispiel die Familienzulagen.

Die Mutter erhält für Lena und ihren jüngeren Bruder eine Familienzulage. Wir sprechen von Kinder- und Ausbildungszulage. Lenas Bruder besucht die 7. Klasse. Für ihn wird eine Kinderzulage ausbezahlt. Für Lena erhält die Mutter eine Ausbildungszulage.

Weitere Informationen findest du im Kapitel Familienzulagen.

Die Sozialabzüge

Für Risiken die zu einem Lohnausfall führen, wie z.B. Invalidität, Unfall, Mutterschaft, Militärdienst etc., bestehen Sozialversicherungen. Die Beiträge für die verschiedenen Sozialversicherungen werden direkt vom Einkommen abgezogen. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Abzüge und vertraglich vereinbarte Abzüge. Die Höhe der Abzüge ist in der Regel abhängig vom Einkommen.

Gesetzlich vorgeschriebene Abzüge werden gemacht für AHV/IV/EO-MSE (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliditätsversicherung, Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung), für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und für die Pensionskasse (BV). Die Kosten der beruflichen Unfallversicherung muss die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber übernehmen. Der Anteil Nichtberufsunfallversicherung (NBU) kann vom Bruttolohn abgezogen werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können für ihre Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Die Hälfte der Prämie dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden.

Wer kein Erwerbseinkommen erzielt, muss in gewissen Situationen trotzdem Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen. Ausführliche Informationen zu den Sozialversicherungen findest du unter Sozialversicherungen.