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Privathaftpflichtversicherung

Lena und ihre Freundin verbringen zusammen einen gemütlichen Abend. Als sich Lena auf das Sofa plumpsen lässt, achtet sie nicht auf die Brille, die dort liegt. Die Brille ihrer Freundin bricht entzwei und kann nicht mehr repariert werden. Lena ist dies äusserst peinlich. Eine Brille ist teuer und mit ihrem Lehrlingslohn kann sie diese Kosten nicht problemlos übernehmen. Lena erkundigt sich bei ihrer Mutter und erhält von ihr wichtige Informationen zur Privathaftpflichtversicherung.

Luca will in der Wohnung ein Bild aufhängen. Beim Nageln fällt ihm der Hammer zu Boden und hinterlässt eine tiefe Delle im Parkett. Luca hat eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Er will sich nochmals erkundigen, welche Schäden die Versicherung abdeckt.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die wir als Privatperson unbeabsichtigt einer anderen Person zufügen (z.B. Körperverletzung) sowie Schäden an fremdem Eigentum. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Trotzdem ist sie wichtig und sehr zu empfehlen.

Lohnt sich eine Privathaftpflichtversicherung?

Durch unachtsames Verhalten unsererseits kann es unbeabsichtigt zu Schäden am Eigentum von Drittpersonen oder an Drittpersonen selber kommen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Schäden entstehen, müssen wir übernehmen. Vor allem wenn Drittpersonen durch unser Verschulden verletzt werden, entstehen rasch hohe Kosten, welche die Millionengrenze erreichen oder gar übersteigen können.Mit einer Privathaftpflichtversicherung können wir dieses Risiko absichern.

Wer eine Wohnung mietet, ist mit der Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden an der Wohnung versichert. Viele Vermieter verlangen deshalb den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Die Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Es lohnt sich, die allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Versicherungsgesellschaften durchzulesen. Die Versicherung wird in der Regel für einen längeren Zeitraum fest abgeschlossen und kann in dieser Zeit nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Nach Ablauf der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Soll die Versicherung gekündigt werden, so sind die Kündigungsfristen zu beachten.

Die Versicherung ist in der Regel weltweit gültig. Die Privathaftpflichtversicherung wird für Einzelpersonen oder für Familien abgeschlossen. Wer volljährig wird und noch bei den Eltern wohnt, sollte sich erkundigen, ob eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig ist.

Nicht alle Schäden sind versichert. Ist beispielsweise ein Auto auf unseren Namen eingelöst, so benötigen wir zusätzliche eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Versicherungsgesellschaften bieten neben einer Basisversicherung auch Zusatzversicherungen für diverse Schadensfälle an, die mit dem Basisangebot nicht abgedeckt sind (z.B. für Kite Surfer, Pferdemieter, Personen, die fremde Fahrzeuge benutzen oder für Jäger). Entstehen Schäden am Eigentum von Personen, die mit uns in der gleichen Wohnung leben, sind auch diese nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherungsgesellschaft die Leistungen kürzen.

In der Regel wird ein Selbstbehalt von mind. Fr. 200.00 pro Schadenfall vereinbart. Für kleine Schäden bis zur Höhe des Selbstbehaltes musst du selber aufkommen. Kommt es zu einem Schadenfall der den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt und muss die Versicherungsgesellschaft aufkommen, so kann die Versicherung in der Regel gekündigt werden – auch von der Versicherungsgesellschaft.

Muss jeder Mitbewohner einer WG eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen?

Die Versicherungsgesellschaften legen fest, in welchem Fall eine Familienversicherung abgeschlossen werden kann. Konkubinatspaare und  grössere Wohngemeinschaften gelten als Mehrpersonenhaushalte. Einige Versicherungsgesellschaften führen keine Angebote für Haushalte mit mehr als 2 erwachsenen Wohnpartnern. In der Police wird aufgeführt, welche Personen mitversichert sind. Bei grösseren Wohngemeinschaften und bei Wohngemeinschaften mit einem regen Mitbewohner-Wechsel ist es ratsam, wenn jede Person eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschliesst.

Für Schäden an Personen oder deren Eigentum, die im gleichen Haushalt leben, kommt die Privathaftpflichtversicherung nicht auf. Mitbewohner von Wohngemeinschaften, die einen grösseren Schutz möchten, sollten sich deshalb bei der Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl nach anderen resp. zusätzlichen Angeboten erkundigen.

Kommt es zu einem Wechsel unter den Mitbewohnern, sollte die Versicherungsgesellschaft informiert und der Versicherungsvertrag abgeändert werden. Es lohnt sich, vorab abzuklären, ob Versicherungsänderungen während der festen Laufzeit möglich sind.

Wie teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes. Sie kostet für eine Einzelperson um die Fr. 100.00 im Jahr. Eine Familienversicherung ist teurer. Im Schadensfall erbringen Versicherungsgesellschaften Leistungen bis zu Fr. 10 Mio. Der Selbstbehalt beträgt mind. Fr. 200.00.

Ein Prämienvergleich ist bei www.comparis.ch möglich.