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Serafe

Lena möchte schon lange einen grösseren Computer. Von ihrem ersparten Lehrlingslohn schafft sie sich schliesslich einen neuen PC an. Seither schaut sie regelmässig ihre liebsten TV-Sender auf dem PC. Am Tisch diskutiert die Familie, ob Lena dafür auch Konzessionsgebühren an die Serafe bezahlen muss.

Luca und seine Freunde haben Besuch. Das neue TV wird bestaunt. Ein Kollege erzählt in diesem Zusammenhang von der Rechnung der Serafe, die so hoch sei. Zudem sei auf der Rechnung auch seine frühere WG-Partnerin aufgeführt. Es entsteht eine Diskussion unter den Freunden. Wer muss die Rechnung bezahlen? Und wofür? Luca und seine Freunde schauen kaum Schweizer Fernsehsender. Müssen sie trotzdem eine Gebühr bezahlen? Und wie ist das eigentlich bei Wohngemeinschaften geregelt?

Wer TV empfängt oder Radio hört, muss dem Bund dafür Gebühren bezahlen, die sogenannte Radio- und Fernsehkonzession. Der Bund legt die Höhe der Gebühren fest und die Serafe stellt im Auftrag des Bundes Rechnung. Mit den Geldern werden unter anderem Fernsehsendungen finanziert.

Weitere Informationen findest du unter:

www.serafe.ch

www.bakom.admin.ch

Wer muss Gebühren zahlen?

Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist festgehalten, dass jeder Haushalt dem Bund für Radio und Fernsehen eine Gebühr bezahlen muss. Die Gebühren müssen pro Haushalt nur einmal bezahlt werden, unabhängig von der Anzahl Personen und Geräte im Haushalt (Art. 68 RTVG).

Muss ich mich bei der Serafe anmelden?

Wer von zu Hause auszieht und einen eigenen Haushalt gründet, muss sich nicht bei Serfafe anmelden. Auch bei einem Wohnungswechsel muss die neue Adresse nicht gemeldet werden. Serafe erhält die Daten von der Einwohnerkontrolle und stellt die Rechnung automatisch zu.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühr beträgt Fr. 365.00 pro Jahr.

In der Regel wird eine Jahresrechnung zugestellt. Auf Wunsch und gegen einen Aufpreis von Fr. 2.00 pro Quartal kann die Rechnung vierteljährlich bezahlt werden (Fr. 93.25 für 3 Monate). Es lohnt sich, für die Rechnung der Serafe Rückstellungen zu bilden.

Alle volljährigen Personen des Haushalts sind auf der Rechnung aufgeführt. Diese haften solidarisch für die Gebühr.

Stimmen die Personenangaben auf der Rechnung nicht, so muss dies der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Was passiert, wenn ich die Gebühren nicht bezahle?

Wird die Rechnung nicht bezahlt, so leitet Serafe nach erfolgloser Mahnung die Betreibung gegen eines der Haushaltsmitglieder ein. Serafe bietet bei Zahlungsschwierigkeiten auch Ratenzahlungen an.

Wer muss keine Gebühren bezahlen?

Wer nebst einer Rente der AHV oder IV Ergänzungsleistungen bezieht, kann sich von der Gebührenpflicht befreien lassen.

Wer z.B. aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz als Wochenaufenthalt hat, muss die Gebühr nur am Hauptwohnsitz bezahlen.

Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung findest du hier:

www.bakom.admin.ch