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Steuern bezahlen

Luca hat nach der Lehre die neue Arbeitsstelle angefangen. Er verdient ordentlich und das Geld hat bis jetzt sehr gut gereicht, trotz der vielen Kosten, die mit der WG angefallen sind. Nun erhält auch er eine Steuererklärung zum ausfüllen. Luca weiss bereits, wie das geht, er hat in den letzten Jahren die Steuererklärung immer ausgefüllt. Als er nun das Resultat sieht, erschrickt er. Bis jetzt waren die Steuerrechnungen tief, weshalb sollte er nun soviel Steuern bezahlen? Das Geld hat er nicht auf der Seite. Was soll er tun?

 

Die meisten Informationen beziehen sich auf den Kanton Bern. Informationen zu deinem Wohnkanton findest du unter

www.imposte-easy.ch

 

Wie viel Steuern muss ich bezahlen?

Wer die Steuererklärung elektronisch ausfüllt, kann ein Berechnungsblatt ausdrucken, das Auskunft gibt, wie hoch die Steuern für das vorangegangene Jahr voraussichtlich sind (Jahresbetrag). Auch anhand der Quellensteuertabelle kannst du ausrechnen, wie viel Steuern du voraussichtlich im laufenden Jahr bezahlst (Monatsbetrag).

Unter www.fin.be.ch findet sich unter ‚Steuern berechnen’ auch ein Steuerrechner. Dafür werden jedoch gewisse Angaben aus der Steuererklärung benötgt.

Wer noch keine Steuererklärung ausgefüllt hat und sicher sein will, dass genügend Geld zurückgelegt wird, rechnet im Kanton Bern am besten mit einem jährlichen Steuerbetrag von zwei Netto-Monatslöhnen.

 

Wie errechne ich den Steuerbetrag aus der Quellensteuertabelle?

Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Einkommen und von der Lebenssituation. Als Einzelperson bezahlst du nicht gleich viel Steuern wie beispielsweise eine Familie mit Kindern.

In der Quellensteuertabelle finden sich deshalb verschiedene Lebenssituationen in Spalten aufgeteilt.

Als Grundlage dient das monatliche Bruttoeinkommen, zu dem der Anteil 13. Monatslohn sowie alle weiteren Zulagen und Einkommen gezählt werden (Alimente, Kinderzulagen etc.). In der entsprechenden Zeile findest du einen Prozentsatz, mit dem du die Höhe der Steuern berechnen kannst.

Unter www.comparis.ch findet sich ein Berechnungstool für die Quellensteuerrate.

Die Ratenrechnungen

Staats- und Gemeindesteuern: Dreimal im Jahr erhalten wir im Kanton Bern von der Steuerverwaltung eine Ratenrechnung: im Mai, im August und im November. Die Ratenrechnungen sind immer für das laufende Jahr bestimmt, d.h. im Jahr 2014 erhalten wir die Steuerraten für die Steuern 2014.

Diese Rechnungen sind provisorisch. Anhand der letzten Steuererklärung weiss die Steuerverwaltung, wie viel du verdient hast. Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass du im laufenden Jahr mindestens soviel verdienst  wie zuvor und stellt entsprechend Rechnung. Erst mit der definitiven Veranlagung, also frühestens im nächsten Jahr, erhältst du dann eine korrigierte Steuerrechnung.

Alles, was du bereits bezahlt hast, wird an die korrigierte Rechnung angerechnet. Den Restbetrag musst du innert 30 Tagen bezahlen. Hast du zu viel bezahlt, so bekommst du das Geld zurück. Du kannst diesen Betrag aber auch an die Steuern für das nächste Jahr anrechnen lassen.

Direkte Bundessteuer: Die direkte Bundessteuer wird nur einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Im März erhalten wir die Rechnung für das vorangegangene Jahr, d.h. im März 2020 bezahlen wir die direkte Bundessteuer für das Jahr 2019. Die Rechnung muss innert 30 Tagen bezahlt werden.

Kann ich die Steuern auch monatlich bezahlen?

Die Steuerverwaltung spricht in diesem Fall von ‚Vorauszahlung’. Bei der Steuerverwaltung kannst du entsprechende Einzahlungsscheine verlangen und die Steuern monatlich bezahlen, unabhängig von den Ratenrechnungen. Du kannst mit den Ratenzahlungen bereits im Januar beginnen und musst nicht zuerst eine Ratenrechnung abwarten.

Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und verdiene nun wesentlich mehr als zuvor.

Da du im vergangenen Jahr weniger verdient hast, dürften die Ratenrechnungen, die du für das laufende Jahr erhältst, zu tief sein. Mit Erhalt der definitiven Veranlagung wirst du deshalb eine hohe Rechnung zu bezahlen haben. Wenn du nicht genügend Rückstellungen machst, läufst du Gefahr, dass diese Rechnung nicht problemlos bezahlt werden kann.

In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn du anhand der Quellensteuertabelle ausrechnest, wie viel Steuern du voraussichtlich bezahlen musst. Du kannst bei der Steuerverwaltung Einzahlungsscheine verlangen und bereits im laufenden Jahr mehr einzahlen, als dir in Rechnung gestellt wird.

Und wenn ich viel weniger verdiene als im vorangegangenen Jahr?

Da du im vergangenen Jahr mehr verdient hast, dürften die Ratenrechnungen für das laufende Jahr zu hoch sein. Bezahlst du die Rechnungen, so erhältst du mit der definitiven Veranlagung den zu viel bezahlten Betrag zurück.

Sind die Steuerraten für dein neues Budget eine grosse Belastung, so ist es sinnvoll, mit der Steuerverwaltung Kontakt aufzunehmen und leere Einzahlungsscheine zu verlangen. Wenn du anhand der Quellensteuertabelle berechnest, wie viel Steuern du voraussichtlich bezahlen musst, kannst du bereits im laufenden Jahr weniger einzahlen, als dir in Rechnung gestellt wird.

Was passiert, wenn ich meine Ratenrechnungen nicht bezahle?

Wenn die Ratenrechnungen nicht pünktlich bezahlt werden, fällt Verzugszins an. Dieser beträgt 3% für Staats- und Gemeindesteuern und 3.5% für die direkte Bundessteuer (Stand 2014).

Werden die Ratenrechnungen nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt, so muss mit Erhalt der definitiven Veranlagung die Steuerrechnung (zuzüglich Verzugszins) für ein ganzes Jahr innert 30 Tagen bezahlt werden.

Ist dies nicht möglich, kannst du mit der Steuerverwaltung eine Abzahlungsvereinbarung treffen (die Steuern sollten in ca. 8 Monaten bezahlt sein). Wird die Abzahlungsvereinbarung nicht eingehalten, leitet die Steuerverwaltung die Betreibung ein.

Ich verdiene wenig und kann meine Steuern nicht bezahlen.

Wenn du den Lebensunterhalt mit sehr wenig Geld bestreiten musst und unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum lebst, so kannst du nach Erhalt der definitiven Veranlagung bei der Steuerverwaltung ein Erlassgesuch einreichen.

Damit das Gesuch geprüft wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: die Steuererklärung wurde eingereicht und du hast keine anderen Schulden. Die Steuerverwaltung verlangt ein Budget, d.h. du musst detaillierte Auskunft geben über deine finanzielle Situation.

Unter www.schuldeninfo.ch/cms/materialien.htm findest du die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums.

Unter www.fin.be.ch findet sich unter ‚Steuern bezahlen’ / Steuererlass das Formular für das Erlassgesuch.