Home > Die Sozialversicherungen > Unfallversicherung

Unfallversicherung

Lena betreibt in ihrer Freizeit Sport. Beim Handballspiel fällt sie unglücklich und bricht sich den Arm. Sie muss sofort ins Spital und wird operiert. Bis Lena wieder arbeiten kann, dauert es einige Wochen. Lena fragt sich, wer die hohen Rechnungen bezahlt, die auf sie zukommen. Zudem hat sie Angst, dass sie keinen Lohn erhält, wenn sie nicht arbeiten kann. Lena informiert sich deshalb über die Unfallversicherung.

Luca rutscht bei der Arbeit aus und stürzt. Die Folge ist eine klaffende Wunde am Unterschenkel, die genäht werden muss. Der Arbeitgeber schickt ihn zum Arzt und erwähnt beiläufig etwas von SUVA-Fall. Was meint der Arbeitgeber damit?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Dafür zuständig sind die Krankenkassen.

Für erwerbstätige Personen in einem Angestelltenverhältnis gelten besondere Regeln. Sie sind gegen die Folgen von Berufskrankheit und Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der Berufsausübung ereignen (= Berufsunfälle), durch den Arbeitgeber versichert. Versichert sind unter anderem auch Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten und sogar Schnupperlehrlinge. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch für die Folgen von Unfällen, die in der Freizeit geschehen (= Nichtberufsunfälle), durch den Arbeitgeber versichert.

Das Gesetz schreibt vor, welche Betriebe ihre Angestellten bei der SUVA versichern müssen. Andere Betriebe können die Versicherungsgesellschaft frei wählen.

Selbständigerwerbende und einige andere berufstätige Personengruppen sind nicht obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Sie können sich freiwillig versichern lassen.

Weitere Informationen erhältst du unter
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Unfallversicherung-UV
Unfallversicherung (admin.ch)
www.suva.ch
www.admin.ch (Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG)

Ich arbeite mehr als 8 Stunden pro Woche

Für Arbeitnehmende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, muss der Arbeitgeber eine Berufsunfallversicherung und eine Nichtberufsunfallversicherung abschliessen. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt auch die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung, darf diese jedoch vom Lohn abziehen.

Ich arbeite weniger als 8 Stunden pro Woche

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen und die Prämien zu bezahlen. Arbeitest du weniger als 8 Stunden, so gelten Unfälle, die auf dem Arbeitsweg erfolgen, ebenfalls als Berufsunfälle.

Für die Nichtberufsunfallversicherung musst du selber sorgen. Das Unfallrisiko wird bei der Krankenkasse eingeschlossen. (vgl. auch Ausgaben/Krankenkasse/Das Unfallrisiko in der Grundversicherung)

Ich arbeite nicht

Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich gegen die Folgen aus Unfällen selber versichern. Dies betrifft zum Beispiel Kinder bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit, Schüler von Gymnasien oder anderen weiterführenden Schulen sowie Studierende, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, etc.

In diesem Fall muss bei der Krankenkasse das Unfallrisiko für Nichtberufsunfälle eingeschlossen sein.

Was geschieht, wenn ich keine Nichtberufsunfallversicherung habe und mich auch nicht bei der Krankenkasse für den Fall eines Unfalls versichern lasse?

Wer einen Unfall erleidet und keine Versicherung hat, muss die Heilungskosten selber bezahlen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Unfall habe?

Bist du berufstätig, so muss der Arbeitgeber über den Unfall informiert werden, damit er bei der Unfallversicherung eine Schadensmeldung einreichen kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Berufsunfall oder einen Nichtberufsunfall handelt.

Die Unfallversicherung schickt ein Formular, das vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss. Der Arzt muss feststellen, ob es sich effektiv um einen Unfall im Sinne des UVG handelt. Falls die Unfallversicherung für den Schaden zuständig ist, wird dir eine Schadensnummer zugestellt. Unter Angabe der Schadensnummer kannst du die Arzt-, Spital und Medikamentenrechnungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, an die Versicherung schicken. Heilungskosten nach einem Unfall werden zu 100% übernommen. Du zahlst weder eine Franchise noch einen Selbstbehalt.

Bist du nicht erwerbstätig, so schickst du die Arzt-, Spital und Medikamentenrechnungen der Krankenkasse.

Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung, wenn ich nach einem Unfall nicht Arbeiten kann?

Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt nicht nur die Heilungskosten. Kannst du nach einem Unfall vorübergehend nicht arbeiten, zahlt die Unfallversicherung ab dem 3. Tag ein Taggeld von 80% deines Einkommens. Das Taggeld ist nach oben begrenzt. Die Unfallversicherung zahlt auch ein Taggeld, wenn du teilweise arbeitsunfähig bist.

Ist der Unfall oder die Berufskrankheit so schwer, dass die verunfallte Person nicht mehr auf dem angestammten Beruf arbeiten kann, so finanziert die Unfallversicherung die Aufwendungen für Wiedereingliederung oder Umschulung oder zahlt eine Invalidenrente.

Endet ein Unfall tödlich, dann erhalten die Hinterbliebenen (Ehepartner und Kinder) eine Rente.

Die Unfallversicherung leistet in besonderen Situationen eine Integritätsentschädigung und/oder eine Hilflosenentschädigung.

Ich bin arbeitslos. Wo bin ich gegen Unfall versichert?

Bist du arbeitslos und beziehst Leistungen der Arbeitslosenversicherung, so bist du automatisch bei der SUVA gegen Unfall versichert. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitslosentaggeld abgezogen.

Wirst du von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert, dann bist du noch während einem Monat bei der SUVA versichert. Danach musst du bei der Krankenkasse den Unfall wieder einschliessen.

Wo versichere ich mich, wenn ich einen Erwerbsunterbruch habe (zum Beispiel wegen längerem Auslandaufenthalt)?

Kommt es zu einem Erwerbsunterbruch in der Schweiz oder planst du beispielsweise einen längeren Sprachaufenthalt im Ausland oder eine längere Auslandreise, solltest du dich bei der Krankenkasse gegen Nichtberufsunfall versichern lassen. Für Aufenthalte ausserhalb der EU kann eine zusätzliche freiwillige Zusatzversicherung bei der Krankenkasse sinnvoll sein.