Wehrpflichtersatzabgabe
Luca hat sich für den Militärdienst angemeldet. Aus medizinischen Gründen wurde er vom Militär als dienstuntauglich eingestuft. Nun hat Luca eine Rechnung für die Wehrpflichtersatzabgabe erhalten.
Schweizer Männer sind verpflichtet, Militärdienst oder Zivildienst zu leisten. Wer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keinen Dienst leisten kann, muss eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Wer nur einen Teil der Dienstpflicht leistet, muss die Abgabe ebenfalls bezahlen.
Detaillierte Informationen findest du hier:
Die Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Wie hoch ist die Abgabe?
Die Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe ist abhängig vom Einkommen. Sie wird anhand der Steuerveranalgung ermittelt und beträgt 3% des Reineinkommens, mindestens aber Fr. 400.00 im Jahr. Auch wer kein Einkommen erzielt, muss den Mindestbetrag bezahlen.
Bei einem Nettolohn von Fr. 3500.00 beträgt die Abgabe bereits rund Fr. 1000.00 im Jahr. Es empfiehlt sich deshalb, Rückstellungen zu bilden.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird nur einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Im Frühjahr wird die Rechnung für das vorangegangene Jahr verschickt. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt noch keine definitive Veranlagung der Steuern vor, wird eine provisorische Rechnung verschickt. Die Rechnung muss innert 30 Tagen bezahlt werden.
Wie lange muss ich eine Abgabe bezahlen?
Die Wehrpflichtersatzabgabe muss während max. 11 Jahren bezahlt werden. Sie beginnt frühestens im Jahr nach dem 19. Geburtstag und endet spätestens im Jahr mit dem 37. Geburtstag.
Wer keinen Militärdienst/Zivildienst oder Zivilschutz leistet, bezahlt die Wehrpflichtersatzabgabe erstmals im Jahr nach der Rekrutierung.
Wer Zivilschutz leistet, bezahlt die Abgabe erstmals im Jahr nach Beginn der Zivilschutzausbildung. Geleistete Zivilschutz-Tage werden angerechnet.
Wer nach der Rekrutenschule keinen Militärdienst mehr leisten kann, bezahlt die Abgabe ebenfalls. Die Abgabepflicht dauert bis zum Ende der Militärdienstpflicht.
Wer den Zivildienst nicht beendet, bezahlt bis zum Ende der Zivildienstpflicht.
Es ist auch möglich, dass für einzelne Jahre eine Abgabepfllicht bezahlt werden muss, z.B. wenn in einem Jahr der Militärdienst/Zivildienst nur teilweise oder gar nicht geleistet wird. Die geleisteten Militärdienst/Zivildiensttage werden jedoch angerechnet.
Ich leiste Zivilschutz. Muss ich trotzdem eine Abgabe bezahlen?
Wer Zivilschutz leistet, muss die Abgabe bezahlen. Die im Abgabejahr geleisteten Zivilschutztage werden jedoch angerechnet und die Abgabe fällt weniger hoch aus.
Ich kann die Rechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Wird die Rechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt, erhält man eine Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Zudem fällt ein Verzugszins an.
Wird auch die Mahnung nicht bezahlt, so leitet die zuständige kantonale Behörde die Betreibung ein.
Um eine Betreibung zu vermeiden, kannst du mit der zuständigen kantonalen Behörde (im Kanton Bern ist dies das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär) eine Ratenvereinbarung treffen.
Wer muss die Abgabe nicht bezahlen?
Wer dienstuntauglich ist und eine Invalidenrente oder eine Hilflosenentschädigung erhält, ist von der Abgabe befreit.
Personen, die in ihren alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, jedoch keine Hilflosenentschädigung erhalten, können einen Antrag auf Abgabebefreiung stellen.
Auch wer wegen erheblicher Behinderung für dienstuntauglich eingestuft wurde und in finanziell bescheidenen Verhältnissen lebt, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Abgabebefreiung zu stellen.
Weitere Informationen findest du hier:
Von der Abgabepflicht befreit sind teilweise auch Auslandschweizer und Doppelbürger. Ausführliche Angaben findest du im Merkblatt Die Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt und im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe WPEG.