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Auto

Luca und Lena träumen beide vom eigenen Auto. Sie haben klare Vorstellungen, wie ihr Auto aussehen soll. Luca ist noch nicht sicher, ob er sich ein Auto wirklich leisten kann. Er weiss auch nicht, wieviel ein Auto eigentlich kostet.

Lena hat angefangen, für den Führerausweis zu sparen. Sie möchte wissen, mit welchen Kosten sie rechnen muss.

Der Autokauf stellt für junge Menschen oft die erste grosse Anschaffung im Leben dar. Neben den Kosten für Führerausweis und Anschaffung fallen auch regelmässige Kosten für den Unterhalt an.

Der Führerausweis

Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du dich für Fahrstunden anmelden.

Dazu benötigst du einen Lernfahrausweis. Vorab müssen Sehtest und Nothelferkurs absolviert werden. Mit diesen Belegen kannst du den Lernfahrausweis beim kantonalen Strassenverkehrsamt bestellen.

Bevor der Lernfahrausweis zugestellt wird, musst du die Theorieprüfung bei einem Verkehrsprüfzentrum absolvieren. Adressen und weitere Informationen erhältst du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Bis du den Lernfahrausweis erhältst, musst du mit Kosten und Gebühren von rund Fr. 250.00 bis Fr. 300.00 rechnen.

Nach Erhalt des Lernfahrausweises kannst du mit den praktischen Fahrstunden beginnen. Fahrstunden sind teuer, doch es lohnt sich, von einem Profi zu lernen, wie das Auto richtig bedient wird. Das Gelernte kann dann privat geübt werden. Beachte, dass Lernfahrten nur mit einer Begleitperson unternommen werden dürfen, die älter als 23 Jahre ist und den Führerausweis seit mindestens 3 Jahren und nicht mehr auf Probe besitzt.

Die Fahrschulen sind unterschiedlich teuer und es lohnt sich, die Preise zu vergleichen. Du musst mit Kosten von Fr. 70.00 bis Fr. 100.00 pro Lektion rechnen.

Während du Fahrstunden nimmst, musst du auch einen Verkehrskundekurs von 8 Stunden bei einem Fahrlehrer besuchen. Die Bestätigung für den besuchten Kurs muss zusammen mit der Anmeldung für die praktische Fahrprüfung vorgelegt werden.

Für den Verkehrskundekurs musst du mit Kosten von Fr. 200.00 bis 250.00 rechnen.

Fühlst du dich als Autofahrerin im Strassenverkehr sicher, kannst du dich für die praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt anmelden. Am besten machst du das in Absprache mit deinem Fahrlehrer.

Die Prüfungsgebühr beträgt rund Fr. 100.00.

Nach bestandener Prüfung erhältst du für 3 Jahre einen provisorischen Führerausweis. In dieser Zeit musst du 2 obligatorische Weiterbildungskurse besuchen. Nach Ablauf der dreijährigen Probezeit erhältst du den definitiven Ausweis, wenn es in dieser Zeit nicht zu schwerwiegenden Verkehrsdelikten gekommen ist.

Für die beiden Weiterbildungskurse musst du nochmals mit Kosten von rund Fr. 800.00 rechnen.

Der Autokauf

Vor dem Autokauf lohnen sich einige Überlegungen:

  • Brauche ich das Auto zwingend und regelmässig, z.B. für die Arbeit oder den Arbeitsweg?
  • Benötige ich nur gelegentlich ein Auto?
  • Dient mir eine Mitgliedschaft bei einer Auto-Teil-Gemeinschaft (z.B. Mobility)?
  • Darf ich gelegentlich das Auto meiner Eltern benutzen?
  • Kann ich das Auto (und damit die Kosten) mit jemandem teilen?

Ein neues Auto ist in der Regel eine teure Anschaffung. Im Gegensatz zu anderen Anschaffungen ist der Wertverlust bei einem Auto hoch. Die Abschreibungen sind in den ersten Jahren am höchsten. Ein Gebrauchtwagen oder ein Vorführmodell sind daher wesentlich günstiger.

Bei einem Occasionskauf lohnt es sich, folgende Fragen abzuklären:

  • Wie hoch ist der Kilometerstand?
  • Wann wurde das Auto erstmals in Verkehr gesetzt?
  • Wie hoch war der Neupreis?
  • Ist das Auto unfallfrei, verkehrssicher und fahrbereit?
  • Wann wurde es letztmals amtlich geprüft?
  • Ist es frei von mechanischen Defekten?
  • Wie sehen Karosserie und Inneres aus?
  • Welche Unterhalts- und Reparaturarbeiten wurden ausgeführt (Serviceheft einsehen)?
  • Welche Garantien übernimmt der Verkäufer?

Der Wert eines Autos lässt sich auch von Eurotax bewerten. Eine solche Bewertung ist kostenpflichtig.

Die Finanzierung

Idealerweise wird das Auto bar bezahlt. Am besten erkundigst du dich bei verschiedenen Autohändlern, wieviel ein Auto kostet. Überlege dir, wie viel das Auto kosten darf und spare das Geld dafür an.

Benötigst du aus beruflichen Gründen dringend ein Auto und hast du nicht die Möglichkeit, das Geld vorher zu sparen, so bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine Fremdfinanzierung (s. unten). Berücksichtige die jeweils vereinbarten Raten in deinem Budget.

Es empfiehlt sich, während einigen Monaten die voraussichtliche Abzahlungsrate und/oder die durchschnittlichen Unterhaltskosten (s. unten) zur Seite zu legen. So kannst du feststellen, ob der geplante Autokauf längerfristig finanziell tragbar ist.

Finanzierung mit Darlehen von Angehörigen

Manchmal können Angehörige helfen und Geld im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung stellen. In der Regel verlangen Angehörige höchstens einen geringen Zins für das geliehene Geld. Schliesse mit ihnen einen schriftlichen Darlehensvertrag ab in dem festgehalten ist, in welchem Zeitraum du das erhaltene Geld zurückzahlst und wie hoch der Zins ist.

Kauf auf Abzahlung

Manchmal bieten Autoverkäufer einen Kauf auf Abzahlung an. Du vereinbarst mit dem Verkäufer, in welchem Zeitraum der Kaufpreis bezahlt werden soll und schliesst mit ihm einen Vertrag ab. Im Vertrag soll auch die Höhe des Zinses festgelegt werden. An den Abzahlungsvertrag sind in der Regel keine weiteren Bedingungen geknüpft.

Leasing

Vorab: Leasing ist eine teure und riskante Finanzierungsform. Das Auto wird dir während der Vertragslaufzeit nur zum Gebrauch überlassen, es gehört nicht dir. Am besten schliesst du vor dem Abschluss eines Leasingvertrags eine Rechtsschutzversicherung ab, welche dich bei Streitigkeiten nach der Autorückgabe unterstützt. Wenn du das Auto zurückgibst, stellt die Leasinggesellschaft in der Regel Rechnung für «Instandstellungskosten» und zuviel gefahrene Kilometer. Das kann in die Tausende gehen!

Wenn du das Auto vor Ablauf des Leasingvertrags zurückgeben musst, kommt noch eine weitere Forderung dazu. Die Leasinggesellschaft verlangt regelmässig rückwirkend eine höhere Leasingrate.

Du bist sicherer unterwegs, wenn du das Auto kaufst oder (wenn es sein muss) einen Barkredit dafür aufnimmst. Wenn du finanzielle Probleme bekommst, kannst du das Fahrzeug wieder verkaufen. Du hast dann Geld - im Gegensatz zum Leasingvertrag, wo du für die vorzeitige Rückgabe oft eine Schlussrechnung in vierstelliger Höhe kassierst.

Beim Leasingvertrag handelt es sich um ein Geschäft zwischen drei Vertragsparteien: Autoverkäufer, Leasingnehmer und Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft wird Besitzerin des Autos und stellt dir das Auto für einen festgelegten Zeitraum von mehreren Jahren zur Verfügung. Du zahlst dafür der Leasinggesellschaft monatlich eine Leasingrate.

Neben den Leasingraten fallen auf jeden Fall weitere happige Kosten an: Die obligatorische Vollkaskoversicherung, die Motorfahrzeugsteuern, die Haftpflichtversicherung, der Betrieb und Unterhalt des Autos (Benzin, Service und Reparaturen). Rechne damit, dass die gesamten Autokosten zwei- bis dreimal höher sind als die reine Leasingrate. Ausserdem musst du oft eine Kaution hinterlegen - zum Beispiel 10 Prozent des Neuwerts des Autos.

Im Leasingvertrag wird festgelegt, wie viele Kilometer pro Jahr mit dem Auto pro Jahr gefahren werden dürfen. Weiter ist festgelegt, wie viel du für Mehrkilometer bezahlst. Nicht selten verlangt die Leasinggesellschaft einen Phantasiepreis dafür (zum Beispiel 20 Rappen pro Kilometer, wo 5 Rappen gerechtfertigt wären). Achte darauf, dass der Vertrag genügend Kilometer vorsieht.

Nach Ablauf des Vertrages gehört das Auto nicht dir. Die Leasinggesellschaft ist auch nicht verpflichtet, dir das Auto zu verkaufen. Wenn du das Auto zurückgegeben hast, schickt dir die Leasinggesellschaft eine Schlussrechnung. Die Rechtsschutzversicherung wird sie analysieren. Oft können die Tausenden von Franken, die da verlangt werden, auf ein Minimum gedrückt werden.

Siehe auch das Merkblatt der Berner Schuldenberatung zum Autoleasing.

Und wenn ich die Leasingrate nicht mehr bezahlen kann?

Der Leasingvertrag kann jeweils nach einer dreimonatigen Leasingdauer gekündigt werden. Die Kündigung muss 30 Tage vor Ablauf der dreimonatigen Leasingdauer bei der Leasinggesellschaft eingetroffen sein. Beginnt der Leasingvertrag beispielsweise am 1. Februar, so kann er erstmals per 30. April gekündigt werden. Die Kündigung muss am 31. März bei der Leasinggesellschaft eingetroffen sein. Die nächste Kündigungsmöglichkeit ist 3 Monate später, per Ende Juli, danach per Ende Oktober usw.

Werden die Leasingraten nicht mehr bezahlt, so wird die Leasinggesellschaft vom Vertrag zurücktreten und das Auto zurückverlangen. Das Gesetz lässt dies zu, wenn der Rückstand drei Leasingraten beträgt.

Insbesondere bei neuen Autos decken die Leasingraten zu Beginn nicht den gesamten Wertverlust ab. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages muss daher die Leasinggesellschaft für den nicht abgedeckten Wertverlust entschädigt werden. Die Leasingraten werden anhand einer im Vertrag festgelegten Tabelle für die effektive Laufzeit des Vertrages neu berechnet und der Differenzbetrag (= nachträglich erhöhter Leasingzins) muss zusätzlich zu einer allfälligen Entschädigung für Mehrkilometer und/oder einer ausserordentlichen Abnützung nachträglich noch bezahlt werden.

Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag bringt hohe Kosten mit sich: die nicht bezahlten Leasingraten bis zum Kündigungstermin und der nachträglich erhöhte Leasingzins fallen an. Hinzu kommen meist die zu viel gefahrenen Kilometer und die ausserordentliche Abnützung.

Die Schlussrechnung der Leasinggesellschaft ist nicht immer haltbar. Wenn du vor dem Leasingvertrag eine Rechtschutzverischerung abgeschlossen hast, kannst du die Schlussrechnung analysieren lassen.

Beachte dazu auch das Merkblatt der Berner Schuldenberatung zum Autoleasing.

Finanzierung mit einem Konsumkredit

Eine einfachere Finanzierungsform als das Leasing ist die Finanzierung mit einem Kredit. Auch hier wird in der Regel ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt meist in monatlichen Raten, die im Vertrag festgelegt sind. Die Zinsen sind in den Raten bereits enthalten. Die Zinsen für einen Konsumkredit belaufen sich auf bis zu 10% (Maximalzinssatz). Bevor du einen Kreditvertrag abschliesst, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu prüfen.

Der Kreditgeber ist verpflichtet, deine finanzielle Situation abzuklären und eine Kreditfähigkeitsprüfung zu machen. Achte darauf, dass sich dein Budget während der Kreditlaufzeit nicht erheblich verschlechtert.

Rechtlich werden 2 Verträge abgeschlossen: einen Vertrag mit dem Autoverkäufer und einen Vertrag mit der Bank, welche den Kredit gibt. Das Auto gehört nach dem Kauf dir. Du kannst es im Notfall wieder verkaufen und mit dem Erlös den Kredit (oder einen Teil davon) zurück bezahlen. Mit einer Kreditfinanzierung können die komplizierten Bedingungen des Leasingvertrages umgangen werden und du riskierst keine rückwirkend erhöhte Kreditrate, falls du das Auto verkaufen musst.

Weitere Informationen zum Konsumkredit erhältst du hier.

Die Unterhaltskosten

Sobald das Auto eingelöst ist, fallen Kosten an: Fixkosten für Haftpflicht- und Voll- oder Teilkaskoversicherung sowie Motorfahrzeugsteuern. Hinzu kommen allfällige Kosten für Garage oder Parkplatz und die Autobahnvignette.

Die Höhe der variablen Kosten für Benzin, Parkgebühren, Service und Reparaturen sowie Bussen ist abhängig von der Art und Grösse des Fahrzeugs sowie von Nutzung und Fahrweise des Autofahrers.

So lange die effektiven Kosten für das Auto nicht bekannt sind, lohnt es sich, für die Betriebskosten im Budget rund Fr. 500.00 einzuplanen. Hier findest du eine Aufstellung von realen Autokosten. Sinnvollerweise sollte über einen längeren Zeitraum eine Ausgabenkontrolle für die variablen Autokosten geführt werden (s. Budget: wie erfasse ich die Ausgaben?).

Im Internet findest du weitere Informationen:

Service & Unterhalt (autoscout24.ch)

Kilometerkosten - Was kostet mein Auto? - TCS Schweiz

Die Motorfahrzeugversicherung

Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Gedeckt sind Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des versicherten Fahrzeuges entstehen können, gleichgültig, wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte.

Mit der Voll- oder Teilkaskoversicherung werden verschiedene Schäden, die am Auto entstehen können, versichert (z.B. Hagel- oder Marderschaden u.v.m.). Diese Versicherung ist nicht obligatorisch.

Sind deine Freunde häufig mit dir im Auto unterwegs, lohnt es sich, eine Unfallversicherung für Insassen abzuschliessen. Diese Versicherung übernimmt Heilungskosten, falls es zu einem Unfall kommt.

Die Höhe der Prämie für die Motorfahrzeugversicherung ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Es lohnt sich deshalb, verschiedene Offerten einzuholen. Die Prämie wird in der Regel jährlich oder halbjährlich bezahlt.

Weitere Informationen erhältst du unter:

Motorfahrzeugversicherung | SVV

Die Motorfahrzeugsteuern

Ist das Auto eingelöst, so bezahlst du Motorfahrzeugsteuern. Die Höhe der jährlichen Steuer ist abhängig vom Gewicht des Autos. Im Kanton Bern kannst du die Motorfahrzeugsteuer online berechnen.

Fahrzeugsteuer berechnen

Die Autobahnvignette

Um die Autobahn zu benutzen, benötigst du eine Autobahnvignette. Diese ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig. Sie kostet aktuell Fr. 40.00 (Stand 2015).

Weitere Informationen erhältst du unter:

Autobahnvignette und Schwerverkehrsabgabe auf Schweizer Autobahnen (comparis.ch)